Was ist bei der Hundehaftpflicht zu beachten, wenn man mehrere Hunde hat?
Wenn jemand mehr als einen Hund hat, dann ist es ratsam alle Hunde zu versichern. Auch sollte man alle Hunde bei einem Versicherer haben. Der Hintergrund liegt darin, dass im Schadensfall es sonst zu größeren
Problemen kommen kann. Wenn zum Beispiel unklar ist, welcher Hund versichert ist oder/und welcher Hund den Schaden verursacht hat. Im Zweifelsfall kann der Versicherer eine Regulierung sogar ablehnen, wenn man diese
offenen Fragen dann nicht nachweisen kann.
In dem Zusammenhang ist es auch günstig, bestimmte Erkennungsmerkmale (z.B. Hundename, Rasse, Tätowiernummer, Chipnummer) im Antrag anzugeben, sofern danach im Antrag zur Hundehaftpflicht nicht von vornherein gefragt
wird. Bei bestehenden Verträgen kann man natürlich auch nachträglich beim Versicherer dies überprüfen, ob diese Angaben vorliegen und ggf. nachreichen.
Auch sind vertragliche Obliegenheiten, gemäß den Versicherungsbedingungen einer schon bestehenden Hundehaftpflichtversicherung, zu beachten. In der Regel müssen Sie neu
hinzukommende Risiken (wie zum Beispiel die Anschaffung eines zweiten Hundes) dem Versicherer melden. Oft weisen die Versicherer zusätzlich in den Beitragsrechnungen auf diese vertragliche Pflicht hin.
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Beispiele sind allgemein und dienen zum besseren Verständnis von Leistungseinschlüssen und Bedingungstexten. Ein Anspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der jeweiligen Versicherungsbedingungen maßgebend.
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