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Was ist ein Unfall?

Ein Unfall liegt bei einer Unfallversicherung vor, wenn:

die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Fünf Merkmale, die wir näher betrachten wollen:

plötzlich, also ein Ereignis innerhalb eines kurzen Zeitraumes, welches unerwartet, unvorhersehbar und unentrinnbar eingetreten ist.

von außen auf den Körper einwirkend heißt, dass es sich um eine Berührung mit einem anderen Menschen oder einem anderen Gegenstand handeln kann. Aber auch die Einwirkung eines chemischen Gases sowie eine elektrische oder thermische Einwirkung erfüllen diese Voraussetzung. Ebenfalls gelten Eigenbewegungen (z.Bsp. Verletzung beim Obstschälen) als von außen einwirkend. Nicht dazu zählen innere Vorgänge, wie z.Bsp. Schlaganfall.

ein Ereignis, dass zum Unfall führt kann sowohl durch menschliches Handeln als auch durch ein Naturereignis (z.Bsp. Glatteis, Blitz) ausgelöst worden sein.

unfreiwillig muß die Gesundheitsschädigung eintreten. Vorsätzliche Handlungen, wie Selbstverstümmelung fallen nicht unter den Versicherungsschutz.

Durch dieses Ereignis muß es zu einer Gesundheitsschädigung gekommen sein.

 

 

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