Leistung im Todesfall

Unfallversicherung und Leistung bei Unfalltod:

Wenn der Unfall innerhalb eines Jahres, vom Unfalltage an gerechnet, zum Tode führt, entsteht in der Regel Anspruch auf diese Leistung.

Bei der Todesfallleistung in einer Unfallversicherung geht es in erster Linie nicht um die Absicherung von Hinterbliebenen. Die Risikolebensversicherung wäre hierfür weitaus besser geeignet, da diese nicht nur bei Unfalltod zahlt.

Eine kleine Todesfallleistung bei einer Unfallversicherung zu vereinbaren ist jedoch sinnvoll, da der Versicherer in der Regel anhand dieser Summe eine eventuelle Vorschusszahlung im ersten Jahr vornimmt, wenn noch nicht klar ist, wie schwerwiegend eine Invalidität nach einem Unfall ist bzw. das Heilverfahren noch nicht abgeschlossen wurde. Mit der Höhe der Todesfallleistung bei einer Unfallversicherung legt man also indirekt fest, wie hoch ggf. diese Vorschusszahlung im Ernstfall maximal sein kann.

 

Die vorstehenden Ausführungen / Deckungserweiterungen dienen als Beispiele. Der rechtsverbindliche Leistungsinhalt ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Tarifen, den allgemeinen und ggf. besonderen Versicherungsbedingungen und den geschäftsplanmäßigen Erklärungen der einzelnen Versicherer.

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