Unfallversicherung und Senioren

Unfallversicherung für Senioren:

Viele Unfallversicherungen haben für ältere Menschen Einschränkungen im Versicherungsschutz. Diese können je nach Tarif und Versicherer unterschiedlich sein.

Hier einige mögliche Beispiele für Einschränkungen:

  1. Eine vereinbarte Progression erlischt z.B. zum 70. Lebensjahr. Ab dem Zeitpunkt wird nur noch die Grundsumme bei der Invaliditätsleistung berücksichtigt.
     
  2. Es gibt ab einem bestimmten Alter (z.B. 65. Lebensjahr) keine Kapitalauszahlung mehr, sondern der Versicherer zahlt stattdessen eine Rente.
     
  3. Ab einem bestimmten Alter (z.B. 65. Lebensjahr) kommt es zu einer Umstellung auf einen speziellen Seniorentarif, welcher nicht selten ungünstigere Bedingungen beinhaltet.
     
  4. Die Unfallversicherung erlischt z.B. ab dem 70. Lebensjahr.
     
  5. Es gibt Versicherer, welche Neukunden ab einem bestimmten Eintrittsalter nicht mehr oder nur mit einer strengeren Risikoprüfung (Gesundheitsfragen) aufnehmen.

Fazit: Es ist empfehlenswert, noch deutlich bevor man das Rentenalter erreicht, seine bestehende Unfallversicherung auf mögliche Einschränkungen hinsichtlich des Versicherungsschutzes im höheren Alter hin zu überprüfen. Dies gilt auch für einen Neuabschluss einer Unfallversicherung. Bei speziell von den Versicherern angebotenen “Seniorentarife” ist Vorsicht geboten.

 

Die vorstehenden Ausführungen / Deckungserweiterungen dienen als Beispiele. Der rechtsverbindliche Leistungsinhalt ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Tarifen, den allgemeinen und ggf. besonderen Versicherungsbedingungen und den geschäftsplanmäßigen Erklärungen der einzelnen Versicherer.

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