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Tipps zur Kündigung

Vergleichen lohnt! - Wechseln Sie doch Ihre Unfallversicherung!

Sollten auch Sie merken, dass Ihre “alte” Unfallversicherung zu teuer ist oder für den Preis nur
magere Leistungen enthält, dann hier einige Hinweise zur Kündigung:

  • Grundsätzlich kann zum Ablauf der vereinbarten Dauer gekündigt werden, d.h. zum Ende des ersten - bei z.Bsp. einem 3-Jahres-Vertrag zum Ende des dritten - Versicherungsjahres (nicht unbedingt Jahresende!).
     
  • Die Kündigung muss spätestens 3 Monate vor dem Ablauf zugegangen sein, andernfalls
    verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr.
     
  • Die Kündigung sollte möglichst per Einschreiben abgesandt werden.

Wir haben für Sie ein Formular zum Download vorbereitet. Sei benötige hierzu das im Internet kostenlos herunterzuladende Programm “Adobe Acrobat Reader”.

download Kündigungsformular Unfallversicherung

download Formular zur Kündigung einer Versicherung allgemein

Achten Sie darauf, die neue Unfallversicherung zum Ende der “alten” beginnen zu lassen.

Zu beachten ist auch, dass bei einem Antrag auf Unfallversicherung Gesundheitsfragen (wenn auch wenige) gestellt werden.

Schon können Sie sich in Ruhe ein besseres Angebot einholen.

Hier geht´s zu den Tarifen!

 

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