Bewusstseinsstörungen z.B. infolge Trunkenheit

Unfallversicherung und Bewusstseinsstörungen:

Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen (z.B. Trunkenheit, Bewusstseinsstörungen durch Medikamente, Schlaganfall) sind in den “Allgemeinen Versicherungsbedingungen” einer Unfallversicherung in der Regel generell ausgeschlossen. In den “besonderen Versicherungsbedingungen” zu einem speziellen Tarif, können diese jedoch teilweise wieder mit eingeschlossen werden.

Beim Abschluss einer Unfallversicherung sollte man also darauf achten, das der Tarif kundenfreundliche Regelungen diesbezüglich hat. Manche Versicherer leisten zum Beispiel bei Trunkenheit, wenn der Blutalkoholgehalt unter der im Vertrag genannten Promillegrenze liegt.

 

Die vorstehenden Ausführungen / Deckungserweiterungen dienen als Beispiele. Der rechtsverbindliche Leistungsinhalt ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Tarifen, den allgemeinen und ggf. besonderen Versicherungsbedingungen und den geschäftsplanmäßigen Erklärungen der einzelnen Versicherer.

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