Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung
Im Bereich der Unfallversicherung müssen Sie eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person unverzüglich dem Versicherer mitteilen, weil die Höhe der Versicherungssummen bzw. des
Beitrags maßgeblich von diesen Umständen abhängt. Ein Tischler zahlt durch das erhöhte berufliche Unfall-Risiko in der Regel einen anderen Beitrag als ein kaufmännischer Angestellter.
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