Startseite
verwaltend tätig
handwerklich tätig
Kinder bis 18 Jahre
Fragen zur
Unfallversicherung
Wir über uns
Kundenbetreuung
Weitere Sparangebote
Sitemap
Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung

Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung

Im Bereich der Unfallversicherung müssen Sie eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person unverzüglich dem Versicherer mitteilen, weil die Höhe der Versicherungssummen bzw. des Beitrags maßgeblich von diesen Umständen abhängt. Ein Tischler zahlt durch das erhöhte berufliche Unfall-Risiko in der Regel einen anderen Beitrag als ein kaufmännischer Angestellter.
 

zur Startseite von www.versicherungen-preiswert-billig.de
Fragen zu unseren Angeboten? Tel. 030 / 6789 55 59
E-Mail: info@versicherungen-preiswert-billig.de

Datenschutz