Nicht versicherbare Berufe

Personen mit besonders gefährlichen Berufen und Berufstätigkeiten werden meist von den Versicherern abgelehnt oder erhalten ggf. nur eingeschränkten Versicherungsschutz in der Freizeit.

Hierzu gehören zum Beispiel:

Abrisshelfer
Artisten / Akrobaten
Atomtechniker / Atomphysiker

Bergarbeiter- / Minenarbeiter
Bergführer
Berufe im Umgang mit explosiven Stoffen
Berufssoldat
Berufstaucher
Berufs- / Vertrags- und Lizenzsportler
Besatzungen von Ölplattformen
Beschäftigte im Zusammenhang mit Atomrisiken
Bewachungspersonal im Personenschutz
Brückenbauer

Dachdecker (Flachdachdecker, Reetdachdecker, Schieferdecker, Ziegeldecker)

Feuerungs- u. Schornsteinbauer
Feuerwerker / Pyrotechniker
Figuranten
Flugbegleiter / -lehrer
Flugzeugbesatzungen / Drachenflieger
Fußballtrainer- / lehrer

Gerüstbauer
Grubenschlosser

Kaminbauer
Kerntechniker / Kernphysiker
Kopfschlächter

Personenschutzfachkräfte
Pilot

Schachtbauer / -meister
Schornsteinfeger
Sprengmeister / -helfer
Steiger
Stuntmen
Such- und Räumungspersonal für Munition / explosive Stoffe

Tierbändiger
Tierlehrer / -pfleger

 

Die vorstehenden Ausführungen / Deckungserweiterungen dienen als Beispiele. Der rechtsverbindliche Leistungsinhalt ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Tarifen, den allgemeinen und ggf. besonderen Versicherungsbedingungen und den geschäftsplanmäßigen Erklärungen der einzelnen Versicherer.

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