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Personen mit besonders gefährlichen Berufen und Berufstätigkeiten werden meist von den Versicherern abgelehnt oder erhalten ggf. nur eingeschränkten Versicherungsschutz in der Freizeit. Hierzu gehören zum Beispiel: Abrisshelfer
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Die vorstehenden Ausführungen / Deckungserweiterungen dienen als Beispiele. Der rechtsverbindliche Leistungsinhalt ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Tarifen, den allgemeinen und ggf. besonderen Versicherungsbedingungen und den geschäftsplanmäßigen Erklärungen der einzelnen Versicherer. zur Startseite von www.versicherungen-preiswert-billig.de
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