Vergleichen lohnt! - Wechseln Sie doch Ihre Rechtsschutzversicherung!
Sollten auch Sie merken, dass Ihre “alte” Rechtsschutzversicherung zu teuer ist oder für den Preis nur magere Leistungen enthält, dann hier einige Hinweise zur Kündigung:
- Grundsätzlich kann zum Ablauf der vereinbarten Dauer gekündigt werden, d.h. zum Ende des ersten - bei z.Bsp. einem 3-Jahres-Vertrag zum Ende des dritten - Versicherungsjahres. (nicht unbedingt Jahresende!)
- Die Kündigung muss spätestens 3 Monate vor dem Ablauf zugegangen sein, andernfalls
verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr.
- Die Kündigung sollte möglichst per Einschreiben abgesandt werden.
Wir haben für Sie Formulare zum Download vorbereitet. Sie benötigen hierzu das im Internet kostenlos herunterzuladene Programm "Adobe Acrobat Reader".
download Kündigungsformular Rechtsschutzversicherung
download Formular zur Kündigung einer Versicherung allgemein
Achten Sie darauf, die neue Versicherung zum Ende der ”alten” beginnen zu lassen.
Schon können Sie sich in Ruhe ein besseres Angebot einholen. Hier geht´s zu den Tarifen!
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