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Hinweise zur Reitbeteiligung

Reitbeteiligung

Eine Reitbeteiligung ist in der Regel ein auf gewisse Dauer angelegtes Rechtsverhältnis über die regelmäßige Benutzung des Reitpferdes gegen Beteiligung an den Unterhaltskosten.

Wer als Pferdehalter eine Reitbeteiligung hat oder diese in Zukunft nicht ausschließen kann, der sollte eine Pferdehaftlichtversicherung wählen, bei dem entsprechende Regelungen in den Versicherungsbedingungen dafür vorgesehen sind. Dabei ist darauf zu achten, dass auch Ansprüche der Reitbeteiligung gegenüber dem Versicherungsnehmer abgedeckt sind.

Neben den Regelungen zur Reitbeteiligung sollte auch das sogenannte „Fremdreiterrisiko“ mitversichert sein, wenn z.B. das Pferd gelegentlich unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird.

Zusätzlich als Ergänzung ist es sinnvoll, mit der Reitbeteiligung einen schriftlichen „Reitbeteiligungsvertrag“ zu vereinbaren, bei dem auch unter anderem Fragen der Haftung bzgl. Schäden und Eigenschäden geregelt sind. Solch ein Reitbeteiligungsvertrag kann jedoch eine gute Pferdehaftlicht mit Einschlüssen zur Reitbeteiligung und zum Fremdreiter nicht ersetzen.

Reitbeteiligungen sollten schon im Versicherungsantrag namentlich genannt werden und wenn später eine Reitbeteiligung hinzukommt, diese dem Versicherer gemeldet.

Tipp: Jeder Reiter eines Pferdes sollte zu seiner Sicherheit eine private Unfallversicherung abschließen, die einen finanziellen Ausgleich bei Personenschäden (Invalidität und Tod) bietet. Angebote hierzu finden Sie unter Unfallversicherung preiswert und billig
 

 

 

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