Die Forderungsausfalldeckung einer privaten Haftpflichtversicherung springt unter bestimmten Voraussetzungen ein, wenn der Schädiger nicht in der Lage ist zu bezahlen und selbst keine Haftpflichtversicherung hat.
Wenn bei einer Pferdehaftpflicht eine Forderungsausfalldeckung mit enthalten ist, dann bezieht diese sich auf den Deckungsumfang dieser Versicherung. Wird man also selbst von einem anderen Pferd geschädigt und
dessen Pferdebesitzer ist nicht in der Lage zu bezahlen bzw. hat dieser auch keine entsprechende Haftpflichtversicherung, dann leistet unter bestimmten Voraussetzungen die eigene Pferdehaftpflichtversicherung,
sofern eine Forderungsausfalldeckung mit enthalten ist.
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