Tipps für den Schadenfall:
Wenn ein Schadenfall eingetreten ist, sind einige grundsätzliche Regeln zu beachten, damit Sie schnell die vereinbarten Versicherungsleistungen erhalten.
Der Versicherer sollte unverzüglich über einen Schaden informiert werden. Dafür gibt es sogar Fristen: Laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) muss die Anzeige des Versicherungsfalles unverzüglich (ohne schuldhafte Verzögerung) erfolgen (§ 30 VVG). Angaben über die Frist für die Schadenmeldung finden Sie auch in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Nach der Meldung des Versicherungsfalles ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle relevanten Informationen über den Schadenshergang dem Versicherer mitzuteilen sowie für eine Begrenzung des Schadens zu sorgen.
Sollten Sie schon Kunde bei uns sein, können Sie sich das jeweilige Schadensformular mit dem folgenden Formular hier anfordern. Wir schicken Ihnen das entsprechende Formular schnellstmöglich per E-Mail, falls nicht möglich per Post, zu.
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