Kleiner Hund und großer Hund - braucht jeder Hundehalter eine Hundehaftpflicht?
Ob ein Hund groß oder klein ist, spielt bei der Frage, ob man eine Hundehaftpflicht haben sollte, keine Rolle. Dies hat folgende
Gründe:
- In einigen Bundesländern besteht schon heute für Hundebesitzer die Pflicht, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Reglungen.
- Die Haftung des privaten Tierhalters in Deutschland ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 833) geregelt. Der Halter eines Tieres haftet unbegrenzt, wenn das Tier einem anderen - auch ohne Schuld (Gefährdungshaftung) - einen Schaden zufügt.
- Ein Hund kann unvorhergesehen
reagieren, zum Beispiel auch eventuell durch eine beginnende Krankheit oder hormonelle Veränderungen begünstigt. Selbst wenn man seinen Hund in professionelle Hände beim Tierarzt gibt, greift auch dort die Haftung des Tierhalters laut Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 833).
- Im Straßenverkehr
kann man nicht ausschließen, dass es durch unglückliche Umstände (z.B. Tier erschreckt sich) zu einem Unfall kommt. Die Folgen können gravierend sein. Man stelle sich ein Radfahrer vor, der durch den Hund stürzt und zum Beispiel eine schwere Kopfverletzung mit bleibenden Schäden davon trägt. Auch der Fall eines Autos, welches folgenschwer ausweicht und hohe Sach- oder sogar Personenschäden verursacht, ist schon vorgekommen.
- Sollte der eigene Liebling mal in eine Beißerei mit einem anderen Hund verwickelt sein, kann man sich ganz schnell in einem
Rechtsstreit wiederfinden. Dabei kann es nicht nur um ggf. anfallende Tierarztkosten gehen, sondern vielleicht hat sich auch der andere Hundehalter beim Versuch die Hunde zu trennen verletzt. Aufgrund der passiven Rechtsschutzfunktion einer Hundehaftpflicht, können eventuell
unberechtigte Forderungen abgewehrt werden.
- Das Argument, dass ein Hund beißen könnte, kennt sicher jeder. Vielen ist allerdings nicht bewusst, dass vor allem wenn der Hund bis auf den Knochen beißt, das Infektionsrisiko
deutlich erhöht ist. Im Speichel eines Hundes sind verschiedene problematische Bakterien, die eine Infektion auslösen können. Selbst multiresistente Keime, für die es kaum Antibiotika gibt, können im Hundemaul vorhanden sein. Besonders wenn auch noch Gelenke in der Nähe der Bisswunde sind, kann es zu einer folgenschweren Infektion mit
bleibenden Schäden
(steif bleibende Gelenke oder sogar Amputation) kommen. Gerade die Hände sind hierbei besonders gefährdet. Natürlich führt nicht jeder Hundebiss zur Infektion oder sogar zu einer Blutvergiftung. Dennoch kommt eine Infektion häufiger vor als man denkt.
Selbst eine zunächst harmlos aussehende Wunde, von den spitzen Zähnen eines kleinen Hundes, kann also im Einzelfall einen dramatischen Krankheitsverlauf nach sich ziehen. Betroffene sollten nach einem Hundebiss, so
klein er auch sein mag, sofort zum Arzt gehen, damit eine professionelle Erstversorgung die Wahrscheinlichkeit einer Infektion verringert.
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sind allgemein und dienen zum besseren Verständnis von Leistungseinschlüssen und Bedingungstexten. Ein Anspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der jeweiligen Versicherungsbedingungen maßgebend.
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