Was ist bei Listenhunden, Kreuzungen und Mischlingen bei einer Hundehaftpflicht zu beachten?
Sehr viele Versicherer schließen sogenannte “Kampfhunde”, besser ausgedrückt “Listenhunde” oder “Kategoriehunde” vom Versicherungsschutz mit einer speziellen Klausel in Ihren Versicherungsbedingungen zur
Hundehaftpflichtversicherung aus. In der Regel sind auch Kreuzungen und Mischlinge mit diesen “Kampfhunderassen” dann von diesem Ausschluss betroffen und haben (trotz Beitragszahlung) kein Versicherungsschutz.
Der Versicherungsnehmer trägt die Verantwortung, die Hunderasse (beim Mischling mindestens zwei Hunderassen) im Antrag einer Hundehaftpflichtversicherung richtig anzugeben.
Es kann demzufolge bei einem Mischling günstig sein, sich ggf. für einen Versicherer zu entscheiden, der keine Einschränkungen bei den Hunderassen in der Hundehaftpflicht vornimmt. Zu diesen Tarifen gehören in der
Regel solche, welche auch für sogenannte “Kampfhunde”, besser ausgedrückt “Listenhunde” oder “Kategoriehunde” Versicherungsschutz bieten.
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Beispiele sind allgemein und dienen zum besseren Verständnis von Leistungseinschlüssen und Bedingungstexten. Ein Anspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der jeweiligen Versicherungsbedingungen maßgebend.
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