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Hinweise zu Listenhunden und Mischlingen

Was ist bei Listenhunden, Kreuzungen und Mischlingen bei einer Hundehaftpflicht zu beachten?

Sehr viele Versicherer schließen sogenannte “Kampfhunde”, besser ausgedrückt “Listenhunde”
oder “Kategoriehunde” vom Versicherungsschutz mit einer speziellen Klausel in Ihren Versicherungsbedingungen zur Hundehaftpflichtversicherung aus. In der Regel sind auch
Kreuzungen und Mischlinge mit diesen “Kampfhunderassen” dann von diesem Ausschluss betroffen und haben (trotz Beitragszahlung) kein Versicherungsschutz.

Der Versicherungsnehmer trägt die Verantwortung, die Hunderasse (beim Mischling mindestens zwei Hunderassen) im Antrag einer Hundehaftpflichtversicherung richtig anzugeben.

Es kann demzufolge bei einem Mischling günstig sein, sich ggf. für einen Versicherer zu entscheiden, der keine Einschränkungen bei den Hunderassen in der Hundehaftpflicht vornimmt. Zu diesen Tarifen gehören in der Regel solche, welche auch für sogenannte “Kampfhunde”, besser ausgedrückt “Listenhunde” oder “Kategoriehunde” Versicherungsschutz bieten.

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Trotz sorgfältiger Recherche kann für den Inhalt der Internetseite keine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die oberen Ausführungen und Beispiele sind allgemein und dienen zum besseren Verständnis von Leistungseinschlüssen und Bedingungstexten.
Ein Anspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der jeweiligen Versicherungsbedingungen maßgebend.

 

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