Hundewelpen

Hundehaftpflichtversicherung und Hundewelpen

Wer nicht ausschließen kann, dass seine Hündin auch mal Nachwuchs bekommt, der sollte darauf achten, dass bei der Hundehaftpflicht Hundewelpen für eine Zeit lang gleich nach der Geburt mitversichert sind. Hierbei sei angemerkt, dass es auch durch einen ungewollten Deckakt zu einer Schwangerschaft kommen kann. Wenn man sich dann für die Welpen entscheidet, ist es schlecht erst dann in seiner Hundehaftpflicht nachzuschauen, ob diese gleich zu Beginn mitversichert sind.

Besser ist es als Hundehalter einer (intakten) Hündin sich gleich für einen Tarif zu entscheiden, wo Welpen vom Muttertier für eine gewisse Zeit Versicherungsschutz haben.

Die Voraussetzung bei den meisten Hundehaftpflichtversicherungen mit einem Deckungseinschluss für die Geburt von Hundewelpen ist, dass die Welpen sich im Besitz des Versicherungsnehmers befinden, beim Muttertier bleiben und das Muttertier über den entsprechenden Vertrag versichert ist.

Unter den Ausführungen zum ungewollten Deckakt sind auch Hinweise für Hundehalter mit einer läufigen Hündin aufgeführt, um diese Gefahr zu vermeiden bzw. möglichst gering zu halten.
 

Trotz sorgfältiger Recherche kann für den Inhalt der Internetseite keine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die oberen Ausführungen und Beispiele sind allgemein und dienen zum besseren Verständnis von Leistungseinschlüssen und Bedingungstexten.
Ein Anspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der jeweiligen Versicherungsbedingungen maßgebend.

 

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