tierische Ausscheidungen

Tierische Ausscheidungen bei der Hundehaftpflichtversicherung

Es gibt Versicherer, die im Bereich Mietsachschäden “tierische Ausscheidungen” vom Versicherungsschutz ausnehmen. Bei einer Hundehaftpflicht sollte man darauf achten, dass “tierische Ausscheidungen” mitversichert sind.

Beispiel: Der Hund erbricht sich oder hat Durchfall aufgrund einer unerwartet auftretenden Krankheit auf den fest verlegten (verklebten) Teppich des gemieteten Ferienhauses. Da unschöne Flecken bleiben, müssen diese nun professionell von einer Firma entfernt bzw. der Teppich instandgesetzt werden.

Auf den Ausschluss “übermäßige Beanspruchung” bei Mietsachschäden sei an dieser Stelle noch mal hingewiesen. Auch wenn “tierische Ausscheidungen” mitversichert sein sollten, kann im Einzelfall eine “übermäßige Beanspruchung” der Mietsache vorliegen, wodurch dann gegebenenfalls kein Versicherungsschutz besteht. Wer seinen Hund vernachlässigt und seine Mietwohnung regelmäßig zum “Hundeklo” macht, wird bei Schäden dadurch auf seine Versicherung wahrscheinlich vergeblich hoffen können.
 

Trotz sorgfältiger Recherche kann für den Inhalt der Internetseite keine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die oberen Ausführungen und Beispiele sind allgemein und dienen zum besseren Verständnis von Leistungseinschlüssen und Bedingungstexten.
Ein Anspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der jeweiligen Versicherungsbedingungen maßgebend.

 

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