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Was sind Vermögensschäden?

Was sind Vermögensschäden bei Hundehaftpflichtversicherung?

Bei Vermögensschäden unterscheidet man in:

Vermögensfolgeschäden (bzw. unechte Vermögensschäden) als Folge von Personen- und Sachschäden

Beispiel: Der Hund verletzt einen Geschäftsmann, der sich daraufhin in ärztliche Behandlung begeben muss und seinen Flug verpasst. Die Folgekosten, wie zum Beispiel die Umbuchungsgebühren, aber auch der Schaden aus entgangenem Geschäftsgewinn, sind Vermögensschäden.

Vermögensfolgeschäden sind in der Regel im Zusammenhang mit Personen- und Sachschäden
immer mitversichert. Für reine Vermögensschäden muss jedoch pauschal oder extra immer eine Deckungssumme ausgewiesen sein.

Reine Vermögensschäden (bzw. echte Vermögensschäden), die sich weder auf Personenschäden noch auf Sachschäden zurückführen lassen.

Beispiel: Das ein Hund einen reinen Vermögensschaden verursacht, ist nicht sehr wahrscheinlich. Der Hintergrund ist, dass eine Haftung für reine Vermögensschäden nur unter engen Voraussetzungen möglich ist. Aus diesem Grund wirken Beispiele für einen reinen Vermögensschaden bei einem Hund auch eher konstruiert. Ein solches Beispiel wäre, dass jemand seinen Hund vor einem Geschäft längere Zeit anleint und dadurch Kunden dem Geschäft fernbleiben und stattdessen zur Konkurrenz nebenan gehen. Der Ladenbesitzer von dem Geschäft könnte nun auf die Idee kommen, beim Hundebesitzer den entgangenen Gewinn einzufordern. Ein wichtiger Grund für die Mitversicherung von reinen Vermögensschäden ist auch in der Abwehr von unbegründeten Schadensersatzforderungen zu suchen.

Ungeachtet der oberen Ausführungen zu reinen Vermögensschäden und dem Umstand, dass es in der Hundehaftpflichtversicherung speziell hierfür auch entsprechende Ausschlüsse gibt, sollte die Deckungssumme dafür 1 Million Euro nicht unterschreiten. Viele Hundeversicherungen haben für
reine Vermögensschäden auch eine höhere Deckungssumme.

In manchen Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. In dem Hundegesetz des jeweiligen Bundeslandes sind dann auch eventuell aufgeführte Mindestdeckungssummen zu beachten. Viele Bundesländer sehen für Vermögensschäden (sofern überhaupt verlangt) eine Pflichtdeckungssumme von z.B. 250.000 Euro oder 500.000 Euro vor. Es gibt aber zum Beispiel auch Hamburg, wo 1 Million Euro mindestens verlangt werden.
 

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Trotz sorgfältiger Recherche kann für den Inhalt der Internetseite keine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die oberen Ausführungen und Beispiele sind allgemein und dienen zum besseren Verständnis von Leistungseinschlüssen und Bedingungstexten.
Ein Anspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der jeweiligen Versicherungsbedingungen maßgebend.

 

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