Startseite
Hundeversicherung
Fragen zur
Hundeversicherung
OP-Versicherung
für Hunde
Wir über uns
Kundenbetreuung
Weitere Sparangebote
Sitemap
Hundehaftpflicht mit Selbstbeteiligung?

Sollte man eine Hundehaftpflicht mit oder ohne Selbstbeteiligung wählen?

Prinzipiell kann man sagen, dass ein leistungsstarker Tarif mit einer moderaten Selbstbeteiligung besser ist, als ein leistungsschwacher Tarif ohne Selbstbeteiligung.

Natürlich ist es so, dass bei einem Tarif mit Selbstbeteiligung kleinere Schäden selbst beglichen werden müssen. Bei einem leistungsschwachen Tarif kann es aber passieren, dass sogar bei einem großen Schaden der Versicherer nicht leistungspflichtig ist. Man denke an Billigtarife mit Lücken im Versicherungsschutz, wo zum Beispiel Mietsachschäden, Vermögensschäden oder tierische Ausscheidungen nicht dabei sind.

Auch Tarife ohne Forderungsausfalldeckung sind nicht zu empfehlen. Leider gibt es immer noch genug Hundebesitzer, die ohne oder mit einer ungenügenden Hundehaftpflicht unterwegs sind.

Ein leistungsstarker Tarif ohne Selbstbeteiligung ist natürlich die noch bessere Variante, sofern man diesen Versicherungsschutz sich finanziell dauerhaft leisten kann.

Gehen Sie keine Kompromisse bei wichtigen Leistungseinschlüssen ein!

Wichtig: Unter moderater Selbstbeteiligung bei einer Hundehaftpflichtversicherung sind bis maximal 200 Euro zu verstehen. In der Regel also die erste Stufe, die ein Versicherer anbietet. Die Bundesländer, welche für Hunde eine gesetzliche Versicherungspflicht vorschreiben, können auch eine maximale Selbstbeteiligung (z.B. maximal 500 Euro) für die Pflichtversicherung im Gesetz festlegen. Wer die Selbstbeteiligung bei seiner Hundehaftpflichtversicherung sehr hoch wählt, könnte sich außerdem im Schadensfall wirtschaftlich selbst überfordern.

Bei der Höhe der Selbstbeteiligung ist auch mit zu berücksichtigen, dass man für kleine Schäden dann keine Möglichkeit hat, unberechtigte Schadenersatzansprüche über seine Hundehaftpflicht abzuwehren. Wer einen kleinen Schaden dem Geschädigten nicht zahlen möchte, müsste dann die eventuell anfallenden Kosten für die Abwehr der Forderungen selbst übernehmen. Sollte jemand eine separate Rechtsschutzversicherung haben, könnte er diese natürlich bemühen.

Fazit: Besser eine qualitativ höherwertige Hundehaftpflichtversicherung mit einer kleinen Selbstbeteiligung, als eine billige Hundehaftpflicht mit Deckungslücken ohne Selbstbeteiligung!

Zurück zu Fragen zur Hundeversicherung
 

Trotz sorgfältiger Recherche kann für den Inhalt der Internetseite keine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die oberen Ausführungen und Beispiele sind allgemein und dienen zum besseren Verständnis von Leistungseinschlüssen und Bedingungstexten.
Ein Anspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der jeweiligen Versicherungsbedingungen maßgebend.

 

zur Startseite von www.versicherungen-preiswert-billig.de
Fragen zu unseren Angeboten? Tel. 030 / 6789 55 59
E-Mail: info@versicherungen-preiswert-billig.de

Datenschutz