Mietsachschäden an Immobilien bei der Hundehaftpflichtversicherung: Bei einer Hundehaftpflicht ist darauf zu achten, dass Mietsachschäden an Immobilien (z.B. Mietwohnung oder für den Urlaub gemietetes Ferienhaus) bis zu einer bestimmten Höhe mitversichert sind. Hierzu gehören in der Regel auch gemietete mit dem Gebäude fest verbundene Gebäudebestandteile (z.B. das Waschbecken und Türen). Leider gibt es immer noch vereinzelt Hundehaftpflichtversicherungen, bei denen die Beschädigung von privat gemieteten Wohnräumen nicht mitversichert ist. Die Deckungssumme für Mietsachschäden sollte sich daran orientieren, wie hoch Ihre teuerste gemietete Immobilie sein könnte. Eine Deckungssumme unter 500.000 Euro für Mietsachschäden an Immobilien ist jedoch nicht ratsam. Hinzu kommt, dass wohl kaum jemand beim mieten eines Ferienhauses nach dem Wert der Immobilie fragt. Wer sich theoretisch auch vorstellen kann, zum Beispiel eine teurere Mietwohnung, Ferienwohnung, Hotelzimmer oder Ferienhaus im Urlaub zu mieten, sollte auf eine entsprechend höhere Deckungssumme achten.
Mietsachschäden an Mobilien bei der Hundehaftpflichtversicherung: Immer mehr Hundehaftpflichtversicherungen bieten zusätzlich bis zu einer bestimmten Deckungssumme (zum Beispiel 10.000 Euro) Versicherungsschutz für gemietete bewegliche Einrichtungsgegenstände
(z.B. der Stuhl oder das Bett im Hotelzimmer). Nicht wenige Versicherer sehen bei diesem speziellen Leistungsbaustein eine separate Selbstbeteiligung im Schadensfall vor. Bei Mietsachschäden gibt es ist in der Regel laut Versicherungsbedingungen folgende Ausschlüsse:
Manche Versicherer schließen bei Mietsachschäden auch “tierische Ausscheidungen” und/oder “Schimmelbildung” aus. Sollte ihr Hund als Ursache von einem Feuerschaden oder Wasserschaden an einer Mietwohnung oder einem gemieteten Ferienhaus bzw. Ferienwohnung in Frage kommen, werden sie froh sein, wenn sie drauf geachtet haben, dass
Mietsachschäden in ihrer Hundehaftpflicht mitversichert sind. Auch wenn es erst mal unwahrscheinlich klingt, sind solche Schäden durchaus in der Praxis (wenn auch selten) schon vorgekommen. Trotz sorgfältiger Recherche kann für den Inhalt der Internetseite keine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die oberen Ausführungen und Beispiele
sind allgemein und dienen zum besseren Verständnis von Leistungseinschlüssen und Bedingungstexten.
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