Versicherung und Beißerei unter Hunden

Beißerei unter Hunden, zahlt die gegnerische Hundehaftpflicht?

Viele Hundebesitzer nehmen an, dass die gegnerische Hundehaftpflichtversicherung bei einer Beißerei unter Hunden den Schaden komplett übernehmen wird. Dies ist jedoch sehr häufig die falsche Annahme.

Eine Haftpflicht und im speziellen die Hundehaftpflichtversicherung muss (im Rahmen der jeweiligen Versicherungsbedingungen) nur die Schadensersatzforderungen bezahlen, welche aufgrund von Gesetzen und der Rechtsprechung (Urteile) dem Geschädigten zustehen. Zur Aufgabe einer Hundehaftpflicht gehört es auch, eventuell unberechtigte Schadensersatzforderungen abzuwehren. In dem Zusammenhang sei auch angemerkt, dass der Anspruchsteller bei einer Haftpflichtversicherung nicht etwa die Eigenschaft eines Kunden einnimmt.

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 833) muss der Hundehalter für Schäden, die der Hund anrichtet, auch ohne Schuld aufkommen. Der Hundehalter haftet demzufolge schon alleine dadurch, dass er einen Hund hält und die von seinem Hund ausgehende Tiergefahr sich verwirklicht. Man spricht hierbei auch von der sogenannten “Gefährdungshaftung”.

Bei einer Beißerei unter Hunden geht von beiden Tieren diese Tiergefahr aus und jeder beteiligte Hundehalter muss sich die Tiergefahr des eigenen Hundes auf seinen Schaden anrechnen lassen. Verschiedene Urteile haben so entschieden. Im Ergebnis führt das oft dazu, dass der jeweilige Hundehalter von der gegnerischen Versicherung nur 50% seines Schadens am Tier (z.B. Tierarztkosten und Operationskosten) ersetzt bekommt.

Sollte die gegnerische Versicherung entsprechend regulieren wollen, dann hat der geschädigte Hundehalter noch die Möglichkeit gute Gründe vorzubringen, warum er die angebotene Haftungsverteilung nicht für angemessen hält. Das könnte zum Beispiel sein, dass sein Hund nur ein kleiner angeleinter Dackel war und der andere Hund groß, aggressiv und unangeleint oder der eigene Hund passiv war und der fremde Hund keinen Schaden hatte. Die Haftungsteilung kann sich dann ggf. prozentual verschieben, wodurch man eventuell mehr vom Schaden bezahlt bekommt. Da in der Regel immer von einer Tiergefahr und somit von einer eigenen Gefährdungshaftung ausgegangen wird, bleibt man jedoch meist auf einen Teil seines Schadens sitzen.

Denkbar ist jedoch auch, dass einem als Geschädigter ein Mitverschulden (§254 BGB) trifft. Das kann z.B. sein, wenn eine Leinenpflicht in dem Gebiet gewesen ist und man selbst sich, im Gegensatz zum anderen Hundehalter, nicht daran gehalten hat. Die prozentuale Verteilung kann demzufolge auch in die andere Richtung gehen.

Bei kleinen Schäden und für den Versicherer ggf. ungünstiger Haftungsverteilung kann es manchmal sein, dass ein Versicherer sich entschließt, den Aufwand der Haftungsteilung nicht zu betreiben und den Schaden am Hund durch die Beißerei komplett zu bezahlen. Daraus kann sich aber kein “Automatismus” ableiten.

Was ist wenn ich meinen Hund bei einer Beißerei schütze und selbst gebissen werde?

Es ist menschlich verständlich, das man seinen Hund bei einer Hundebeißerei schützen möchte. Die oberste Priorität ist jedoch, dass man sich selbst auf keinen Fall und unter keinen Umständen in Gefahr bringt! Wer in einen Kampf unter Hunden eingreift, begibt sich selbst in Gefahr und muss sich bei Schäden regelmäßig ein Mitverschulden (§254 BGB) unter Umständen sogar bis zu 100% anrechnen lassen! Dieses Mitverschulden kann zum Beispiel besonders hoch sein, wenn jemand um die Gefährlichkeit des anderen Hundes wusste. Auch seinen Hund in solcher Kampfsituation ableinen zu wollen, indem man mit der ungeschützten Hand zum Halsband greift, ist keine gute Idee! Wenn man den Hund in so einer gefährlichen Situation zur eigenen Sicherheit ableinen muss, dann lässt man besser die Leine einfach los. Auch mit dem Versuch einen kleinen Hund eventuell hochnehmen zu wollen, begibt man sich unter Umständen selbst in große Gefahr. Zum einen kommt man beim Hochheben in den Gefahrenbereich der kämpfenden Hunde und zum anderen lenkt man so die Aggression des anderen Hundes auf sich.

Hierbei sei auch auf die Gefährlichkeit von einem Hundebiss hingewiesen. Im Speichel eines Hundes befinden sich viele krankmachende Bakterien. Selbst multiresistente Keime wurden schon gefunden. Das hohe Infektionsrisiko ist auch der Grund, warum man bei einem Hundebiss sofort zum Arzt gehen sollte. Eine Entzündung, die sich auf die Gelenke ausbreiten kann und bleibende Schäden verursacht, ist keine Seltenheit. Vor allem die Hände sind hierbei gefährdet. Selbst eine kleine harmlos aussehende Wunde kann im Einzelfall einen schweren Krankheitsverlauf nach sich ziehen.

Um auf gefährliche Situationen vorbereitet zu sein, sollte man sich mit diesen Fragestellungen als Hundehalter beschäftigen und eventuell fachkundigen Rat einholen.

Die oben beschriebene Problematik verdeutlich auch, dass man seinen Hund auf keinen Fall von Personen Gassi führen lassen sollte, die bei eventuell sich ergebenen gefährlichen Situationen überfordert sein könnten. Gerade bei Kindern und Jugendlichen kann dies regelmäßig der Fall sein.
 

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Ein Anspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der jeweiligen Versicherungsbedingungen maßgebend.

 

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