Beispiele für spezielle Arten von Haftpflichtversicherungen, für welche die private Haftpflichtversicherung nicht, oder nur teilweise aufkommt:
die Tierhalterhaftpflicht z.B. Hundehalterhaftpflicht oder Pferdehaftpflicht
die Bauherrenhaftpflicht
die Gewässerschadenhaftpflicht
die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
die Diensthaftpflicht
die Jagdhaftpflichtversicherung
die Sportboothaftpflicht
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Trotz sorgfältiger Recherche kann für den Inhalt der Internetseite keine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. Die oberen Ausführungen und
Beispiele sind allgemein und dienen zum besseren Verständnis von Leistungseinschlüssen und Bedingungstexten. Ein Anspruch kann daraus nicht abgeleitet werden. Für den Versicherungsschutz ist ausschließlich der Wortlaut der jeweiligen Versicherungsbedingungen maßgebend.
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