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Wichtig: Welche Einschlüsse in der Hausratversicherung sind unter anderem empfehlenswert, um im Schadenfall nicht eine böse Überraschung zu erleben?

Nutzwärmeschäden
Wird durch ein Nutzfeuer (z.B. Kamin) oder Nutzwärme (z.B. Herd, Bügeleisen, Wäschetrockner, Wasserkocher, Toaster, Heizung) ein Brandschaden an versicherten Sachen verursacht (so genannte "Betriebsschäden"), dann ist dieser nur abgedeckt, wenn Nutzwärmeschäden in dem Versicherungsvertrag mit eingeschlossen sind.

Hotelkosten, Lagerkosten und Umzugskosten
Wenn die Wohnung durch einen Schadenfall unbewohnbar wird, muss man ggf. für eine Zeit in ein Hotel ziehen und seinen unbeschädigten Hausrat einlagern. In diesem Fall ist es gut, wenn der Versicherer hierfür die Kosten bis zu einer bestimmten Höhe und Dauer übernimmt. Manchmal sind auch Umzugskosten mitversichert.

Überspannungsschäden durch Blitz
Zu Überspannungsschäden kann es schon kommen, wenn ein Blitz nur in der Nähe des Versicherungsortes einschlägt. Dadurch können Spannungsspitzen entstehen, wodurch elektrische Geräte beschädigt werden können. Man sollte auf jeden Fall darauf achten, das diese Deckungserweiterung mit enthalten ist.

Einwand der groben Fahrlässigkeit
Auf grobe Fahrlässigkeit könnte sich ein Versicherer berufen und demzufolge leistungsfrei bleiben, wenn z.B. eine Kerze unbeaufsichtigt bleibt, ein Dieb durch ein angekipptes Fenster einsteigt, man außer Haus geht ohne die Wohnung abzuschließen, den Waschmaschinenhahn nicht absperrt wenn man nicht zu Hause ist etc. In manchen Tarifen ist die grobe Fahrlässigkeit bis zu einer gewissen Schadenshöhe und ggf. unter bestimmten Vorraussetzungen mitversichert.

Diebstahl von Fahrräder
Fahrräder zählen mit zum Hausrat, so dass sie am Versicherungsort (Wohnung) den gleichen Versicherungsschutz wie der übrige Hausrat haben. Da jedoch in den meisten Fällen der Verlust des Fahrrades außerhalb der Wohnung erfolgt, ist es günstig auf einen Fahrradeinschluss zu achten. Bei den Fahrradklauseln gibt es jedoch große Unterschiede bei den Versicherern (Nachtklausel, gemeinschaftlicher Fahrradkeller, spezielle Obliegenheiten etc.), hier sollte man sich die Versicherungsbedingungen genau anschauen.

Einschluss von Aquarien oder Wasserbetten
Wenn ein Aquarium oder Wasserbett ausläuft, kann es zu einem Wasserschaden kommen. Hier ist es wichtig, dass die jeweilige spezielle Klausel in den Versicherungsbedingungen enthalten ist, sonst bleibt der Versicherer leistungsfrei.

Höhe der Versicherungssumme
In der Regel bieten die Versicherer eine Klausel an, durch die der Versicherer im Schadensfall kein Abzug wegen einer eventuellen Unterversicherung vornimmt, wenn man pro Quadratmeter eine bestimmte Summe versichert. Da der Versicherer jedoch maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme zahlt, kann man z.B. im Vollschadensfall trotzdem unterversichert sein. Sollte die vorgeschlagene Versicherungssumme pro Quadratmeter also zu gering sein, muss man eine höhere Versicherungssumme vereinbaren.

Versicherungsschutz gegen Elementarschäden
Eine erweiterte Elementarschadenversicherung z.B. gegen Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch kann zusätzlich bei einigen Hausrat-Tarifen mit eingeschlossen werden. Wenn man im Umkreis von nur wenigen Kilometern von einem fließenden Gewässer wohnt oder ein Schaden durch Starkregen nicht ausschließen kann, ist ein Schutz gegen Elementarschäden ggf. sinnvoll. Wer in einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet wohnt, muss jedoch damit rechnen, dass der Versicherer diesen zusätzlichen Versicherungsschutz bei der Antragsprüfung ablehnt ("Elementarfragebogen" ist zusätzlich für die Antragsprüfung mit einzureichen). Auch hier gibt es Unterschiede in den Versicherungsbedingungen, welche man sich vor dem Abschluss anschauen sollte.


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