Kein Geld, wenn das Bügeleisen brennt? Haben auch Sie einen alten Vertrag?
Der Teufel steckt im Detail bzw. im Kleingedruckten:
Sie haben einen Vertrag etwa im Zeitraum 1984 - 1992 (VHB 84) abgeschlossen? In der Regel nicht versichert sind:
- Schäden durch Hagel
- Brandschäden durch Nutzwärme z.B. durch Kamin, Herd, Bügeleisen, Wasserkocher
- Implosion (z.B. Fernseher)
- Kosten für Unterbringung im Hotel, wenn die Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wurde.
- Kosten für Transport und externe Lagerung von versichertem Hausrat, wenn die Wohnung durch einen Versicherungsfall unbewohnbar wurde.
- Leitungswasserschäden durch wärmetragende Flüssigkeiten (z.B. Sole, Öle, Kühl- oder Kältemittel)
- Sachen in Garagen außerhalb des Versicherungsgrundstückes, jedoch in dessen Nähe
- Rasenmäher, Krankenfahrstühle, Go-Karts und Spielfahrzeuge, Motoren für Ruder-, Falt- und Schlauchboote
- Waschmaschinen und Wäschetrockner in Gemeinschaftsräumen
Sie haben einen Vertrag etwa im Zeitraum 1974 - 1984 (VHB 74) abgeschlossen? Zusätzlich zu den oben genannten Punkten sind in der Regel nicht versichert:
- Vandalismus nach einem Einbruch
- Zeitwertentschädigung bei Sachen, deren Zeitwert niedriger als 50% des Wiederbeschaffungspreises ist
- Eine Unterversicherung wird im Schadensfall immer voll angerechnet
- Die Versicherungssumme vermindert sich für den Rest der Versicherungsperiode im Schadensfall um den Beitrag der Entschädigung.
- Die Zahlung des Neuwertanteiles ist im Schadensfall abhängig von der von der Wiederherstellung / Wiederbeschaffung.
So können Sie es in Ihrem Vertrag erkennen:
Aus welchem Jahr Ihre Allgemeinen Hausratsbedingungen sind, geht aus Ihrem Versicherungsschein durch den Eintrag “VHB 84” oder “VHB 74” hervor.
Wichtig:
Auch in heutigen Tarifen, insbesondere bei den sehr preiswerten, sind manchmal wichtige Einschlüsse nicht enthalten. Hier muss man also genau hinschauen.
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