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Sollte Ihr Anspruch rechtssicher sein (Urteil oder Anerkenntnis vor einem Notar) und der Schädiger nicht in der Lage sein, den Schaden zu bezahlen (kein Geld, keine ausreichende
Haftpflichtversicherung), bezahlt die eigene Haftpflichtversicherung den Schaden gegebenenfalls, wenn eine entsprechende Forderungsausfalldeckung vereinbart ist.
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