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Haftpflichtversicherung und passiver Rechtsschutz

Wenn der Versicherer einen Schadenfall prüft, kann sich auch herausstellen, dass der Versicherungsnehmer nicht haftpflichtig ist, der Geschädigte also seine Ansprüche zu unrecht erhebt.

Wird der Versicherungsnehmer daraufhin vom Anspruchsteller verklagt, führt der Haftpflichtversicherer für Sie den Prozess und trägt auch die Kosten hierfür. Die private Haftpflichtversicherung wandelt sich dann sozusagen in eine Art passive "Rechtsschutzversicherung" um, da unberechtigte Schadenersatzansprüche abgewehrt werden.

 

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