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Wenn der Versicherer einen Schadenfall prüft, kann sich auch herausstellen, dass der Versicherungsnehmer nicht haftpflichtig ist, der Geschädigte also seine Ansprüche zu unrecht erhebt.
Wird der
Versicherungsnehmer daraufhin vom Anspruchsteller verklagt, führt der Haftpflichtversicherer für Sie den Prozess und trägt auch die Kosten hierfür. Die private Haftpflichtversicherung wandelt sich dann sozusagen in
eine Art passive "Rechtsschutzversicherung" um, da unberechtigte Schadenersatzansprüche abgewehrt werden.
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