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Was ist wenn der Schädiger kein Geld hat?

Sollte Ihr Anspruch rechtssicher sein (Urteil oder Anerkenntnis vor einem Notar) und der Schädiger nicht in der Lage sein, den Schaden zu bezahlen (kein Geld,  keine ausreichende Haftpflichtversicherung), bezahlt die eigene private Haftpflichtversicherung den Schaden nur dann, wenn eine entsprechende Forderungsausfalldeckung vereinbart ist.

Dieser Schutz von existenzieller Bedeutung und sollte in keiner Privathaftpflichtversicherung mehr fehlen! Angebote dazu finden Sie hier

 

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Fragen zu unseren Angeboten? Tel. 030 / 6789 55 59
e-mail: info@versicherungen-preiswert-billig.de