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Im Tarif B sind zusätzlich Mietsachschäden mitversichert.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden
einschließlich dazugehöriger Balkone, Terrassen und Loggien und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Die Höchstersatzleistung beträgt - im Rahmen der Versicherungssummen – je Versicherungsfall
3.000.000 EUR, jeweils begrenzt auf das Doppelte für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Ausgeschlossen sind
Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleißes und übermäßiger Beanspruchung; Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten; Glasschäden, soweit sich
der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.
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