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Die Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz, vorübergehende Auslandaufenthalte sind mitversichert.
Für Tarif A: Der Versicherungsschutz gilt in der
Bundesrepublik Deutschland. Während eines vorübergehenden Aufenthaltes von bis zu zwei Monaten besteht auch ohne besondere Vereinbarung weltweit Versicherungsschutz.
Für Tarif B:
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Versicherungsfällen bis zu 12 Monate - soweit der inländische Wohnsitz beibehalten wird.
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