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Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme muss dem tatsächlichen Wiederbeschaffungswert Ihres Hausrats entsprechen. Ist sie nämlich zu niedrig, bekommen Sie den jeweiligen Schaden nur anteilig ersetzt - es liegt dann eine Unterversicherung vor.

Vereinbart der Versicherungsnehmer eine Mindest-Versicherungssumme von pro m², so nimmt das Versicherungsunternehmen keinen Abzug wegen Unterversicherung vor. Maximal wird jedoch der Schaden dann bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzt (z.B. wenn Ihr gesamter Hausrat zerstört wurde.)

Eine Hausratliste zum ermitteln / überprüfen der eigenen Versicherungssumme finden
Sie unter dem Link www.finanztest.de/hausratliste (PDF-Dokument).
 

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