Abhandenkommen fremde Schlüssel

Abhandenkommen von fremden privaten Schlüsseln

Schlüsselverlust kann teuer werden!
Ein verlorener Mietshausschlüssel und alle Schließzylinder müssen erneuert werden. Mit einer zusätzlichen Deckung für fremde Privatschlüssel wird der Schaden durch die private Haftpflichtversicherung bis zu einer bestimmten Höhe übernommen. Die genaue Wertgrenze und die Selbstbeteiligung ersehen Sie aus den Tarifdetails.

Private Schlüssel
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von privaten Schlüsseln, z.B. Verlust des Schlüssels einer gemieteten Wohnung oder eines Hotelzimmers (auch General/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schlüssel, die dem Versicherten im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft oder eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden sowie auf fremde private Schlüssel für Kraftfahrzeuge (z. B. von Mietfahrzeugen).

Ersetzt werden die Kosten
– für den Ersatz der Schlüssel oder Code-Karten,
– für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen,
– für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss),
– für den Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen.

Bei Wohnungseigentümern werden die Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlüssel, Schlösser und Schließanlagen nicht ersetzt (Eigenschaden).

Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche
– aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs, Diebstahl oder Vandalismus),
– aus dem Verlust von Tresor-, Schließfach und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen.
 

Abhandenkommen von fremden beruflichen Schlüsseln

Mit einer zusätzlichen Deckung für berufliche Schlüssel wird der Schaden durch die private Haftpflichtversicherung bis zu einer bestimmten Höhe übernommen. Die genaue Wertgrenze und die Selbstbeteiligung ersehen Sie aus den Tarifdetails.

Berufliche Schlüssel
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von Türschlüsseln, die einer versicherten Person im Rahmen einer beruflichen/dienstlichen/amtlichen Tätigkeit vom Arbeitgeber/Dienstherrn überlassen wurden. Codekarten werden Schlüsseln gleichgesetzt.

Ersetzt werden die Kosten
– für den Ersatz der Schlüssel oder Code-Karten,
– für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen,
– für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss),
– für den Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen.

Nicht versichert ist der Verlust von Schlüsseln
– zu Gebäuden, Wohnungen, Räumen oder Garagen, deren Betreuung (z.B. Verwaltung, Bewachung, Objektschutz) Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person ist oder war,
– die dem Arbeitgeber von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden.

Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche
– aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs, Diebstahl oder Vandalismus),
– aus dem Verlust von Tresor-, Schließfach- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen.

 

Die vorstehenden Ausführungen / Deckungserweiterungen dienen als Beispiele. Der rechtsverbindliche Leistungsinhalt ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Tarifen, den allgemeinen und ggf. besonderen Versicherungsbedingungen und den geschäftsplanmässigen Erklärungen der einzelnen Versicherer.

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