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Wer gilt als Nichtraucher in unserem Angebot zur Risikolebensversicherung?
Nichtraucher ist, wer in den vergangenen zwölf Monaten vor Vertragsschluss weder Zigaretten noch Zigarren, Pfeife oder sonstigen Tabak unter Feuer konsumiert hat und auch beabsichtigt, in Zukunft Nichtraucher zu bleiben.
Wenn die versicherte Person nach Vertragsabschluss anfängt zu rauchen, so ist dies unverzüglich dem Versicherer schriftlich mitzuteilen. Die Versicherung wird dann ab dem nächsten Monatsersten auf den Rauchertarif
umgestellt.
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