Wer gilt als Nichtraucher?

Wer gilt als Nichtraucher in unserem Angebot zur Risikolebensversicherung?

Nichtraucher ist, wer in den vergangenen zwölf Monaten vor Vertragsschluss
weder Zigaretten noch Zigarren, Pfeife oder sonstigen Tabak unter Feuer konsumiert
hat und auch beabsichtigt, in Zukunft Nichtraucher zu bleiben.


Wenn die versicherte Person nach Vertragsabschluss anfängt zu rauchen, so ist dies unverzüglich dem Versicherer schriftlich mitzuteilen. Die Versicherung wird dann ab dem nächsten Monatsersten auf den Rauchertarif umgestellt.
 

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