Arten von Risikolebensversicherungen

Welche Arten von Risikolebensversicherungen gibt es und wodurch
unterscheiden sich diese?

Die Risikolebensversicherung mit garantierter und nicht garantierter Todesfallsumme
Man unterscheidet zunächst einmal zwischen Risikolebensversicherungen mit einer garantierten Todesfallsumme und solchen, bei denen die Versicherungssumme nicht voll garantiert ist und durch sinkende Überschüsse niedriger ausfallen kann. Wir empfehlen ausschließlich die Variante mit garantierter Todesfallsumme, denn schließlich ist die Höhe der Absicherung ein wichtiger Bestandteil der Planung beim Abschluss einer solchen Versicherung.

Die Risikolebensversicherung mit konstanter Todesfallsumme
Die wohl häufigste Form ist die Risikolebensversicherung mit einer gleichbleibenden Todesfallsumme. Im Todesfall der versicherten Person, erhält der im Vertrag bestimmte Bezugsberechtigte, die vereinbarte Todesfallsumme. Vor allem für junge Familien und Alleinerziehende ist diese Variante eine günstige Möglichkeit, sich abzusichern.

Beispiel Risikolebensversicherung mit konstanter Todesfallsumme:
Eintrittsalter 30, männlich, Nichtraucher, Versicherungsdauer 20 Jahre,
Versicherungssumme 100.000 Euro

Der Zahlbeitrag bleibt bei einer Risikolebensversicherung mit konstanter Todesfallsumme in der Regel über die gesamte Laufzeit gleich, sofern sich die Überschussbeteiligung und die damit verbundene Sofortgutschrift nicht verändert.

Die Risikolebensversicherung mit linear fallender Todesfallsumme
Diese Form der Risikolebensversicherung ist besonders interessant zur Absicherung von Verbindlichkeiten. Baufinanzierer oder Firmengründer können mit der fallenden Versicherungssumme einen Kredit abgesichern. Die Versicherungssumme wird während der Laufzeit immer geringer und passt sich somit z.B. dem Tilgungsverlauf eines Kredites an.

Beispiel Risikolebensversicherung mit linear fallender Todesfallsumme:
Eintrittsalter 30, männlich, Nichtraucher, Versicherungsdauer 15 Jahre,
Versicherungssumme 100.000 Euro

Der Zahlbeitrag verringert sich während der Laufzeit im oberen Beispiel kontinuierlich bei einer Risikolebensversicherung mit fallender Todesfallleistung. Das steigende Alter der versicherten Person hat im oberen Fall nur verhältnismässig geringe Auswirkungen auf den Beitrag. Bei einem höheren Eintrittsalter oder einer sehr langen Laufzeit kann es jedoch dazu kommen, das sich der Beitrag nur geringfügig verringert oder sogar ansteigt.

Die Risikolebensversicherung mit fallender Todesfallsumme nach Tilgungsplan
Diese Form der Risikolebensversicherung ist besonders interessant zur Absicherung von Verbindlichkeiten. Durch einen bekannten Zins- und Tilgungssatz vermindert sich die Versicherungssumme entsprechend und passt sich somit dem Tilgungsverlauf eines Kredites noch besser an.

Beispiel Risikolebensversicherung mit fallender Todesfallsumme nach Tilgungsplan
Eintrittsalter 30, männlich, Nichtraucher, Versicherungsdauer 20 Jahre,
Versicherungssumme 100.000 Euro - Zinssatz 4% Tilgungssatz 1%

Der Zahlbeitrag bei einer Risikolebensversicherung nach Tilgungsplan kann während der Laufzeit des Vertrages aufgrund des steigenden Alters der versicherten Person und eines geringen Tilgungssatzes während der Laufzeit des Vertrages immer weiter ansteigen.

Risikolebensversicherung auf zwei verbundene Leben
Bei dieser Variante gibt es zwei versicherte Personen. Die Versicherungssumme wird nur einmal beim Tod der zuerst sterbenden versicherten Person während der Versicherungsdauer fällig (Versicherung auf den ersten Tod). Meist ist es jedoch günstiger, zwei separate Verträge abzuschließen, aus diesem Grund gehen wir nicht näher auf diese spezielle Variante ein.

*) Versicherungsunternehmen können die Gewinnbeteiligung und insbesondere deren Höhe nicht für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages garantieren. Die Zahlbeiträge setzen voraus, dass der Gewinnsatz* auch in den Folgejahren unverändert bleibt. Bei einer Änderung des Gewinnsatzes nach oben oder unten werden sich die Zahlbeiträge entsprechend ändern.

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